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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.2009 - 13 AL 5078/08
Anspruch erwerbsfähiger Hilfebedürftiger auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses, enger Zusammenhang zwischen dem Bezug von Leistungen nach dem SGB III und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
§ 22 Abs. 4 SGB III schließt die Gewährung eines Existenzgründungszuschusses durch die Bundesagentur für Arbeit für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter der Voraussetzung nicht aus, dass zwischen dem Bezug von Leistungen nach dem SGB III und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch ein enger Zusammenhang besteht. Das ist nicht der Fall, wenn zwischen dem Leistungsbezug und der Tätigkeitsaufnahme ein Zeitraum von 2 Monaten liegt und in dieser Zeit keinerlei auf die Selbständigkeit des Antragstellers bezogene Handlungen erfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 4
,
SGB III § 421l
Vorinstanzen: SG Stuttgart 22.09.2008 S 21 AL 6227/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. September 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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