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LSG Bayern, Beschluss vom 13.05.2009 - 11 AS 177/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Höhe der Unterkunftskosten bei Mieterhöhungsverlangen naher Angehöriger
Bei Verträgen unter nahen Angehörigen sind an den Nachweis der Ernsthaftigkeit eines Mieterhöhungsverlangens hohe Anforderungen zu stellen. Ein kurz nach Beginn des Leistungsbezugs ausgesprochenes Mieterhöhungsverlangen der Eltern des Hilfebedürftigen genügt diesen Anforderungen nicht. Wegen der Gefahr des kollusiven Zusammenwirkens von Mieter und Vermieter zu Lasten des Grundsicherungsträgers ist es geboten, bei dieser Art der Indizien die Ernsthaftigkeit der Vertragsänderung zu bezweifeln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 23.02.2009 S 10 AS 5/06
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 23. Februar 2009 wird zurückgewiesen.

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