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LSG Bayern, Urteil vom 01.07.2010 - 11 AS 260/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Grundstücks als Vermögen
Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können. Die Verwertung eines Grundstücks ist in mehrfacher Form möglich, etwa durch Veräußerung, aber auch durch Belastung. Ist der Inhaber in der Verfügung über den Gegenstand beschränkt und kann er die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen, ist von der Unverwertbarkeit des Vermögens auszugehen. Mithin hat der Begriff der Verwertbarkeit in § 12 Abs. 1 SGB II den Bedeutungsgehalt, den das BSG bereits in einer früheren Entscheidung zum Recht der Arbeitslosenhilfe mit dem Begriff der Möglichkeit des "Versilberns" von Vermögen umschrieben hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 12 Abs. 1
,
SGB II § 9 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Nürnberg 18.06.2008 S 13 AS 218/07
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 18.06.2008 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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