Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 12.08.2009 - 11 AS 318/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; darlehensweise Gewährung von Leistungen; Berücksichtigung von Vermögen bei Unverwertbarkeit des Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück
Es reicht für eine lediglich darlehensweise Gewährung von Leistungen nicht aus, dass dem Hilfesuchenden Vermögen zusteht, wenn in dem Zeitpunkt, in dem die Darlehensgewährung erfolgen soll, bis auf Weiteres nicht absehbar ist, ob er einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögen wird ziehen können. Maßgeblich für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 S. 4 SGB II. Für diesen Bewilligungszeitraum muss im Vorhinein eine Prognose getroffen werden, ob und welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die geeignet sind, Hilfebedürftigkeit abzuwenden (hier: vorläufiges Zwangsvollstreckungshindernis bei der Verwertung eines Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 12 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 23 Abs. 5 S. 1
,
SGB II § 41 Abs. 1 S. 4
,
SGB II § 9 Abs. 4 Halbs. 1
,
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114 S. 1
,
ZVG § 180 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Würzburg 01.04.2009 S 10 AS 995/08
I. Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 01.04.2009 aufgehoben.
II. Den Klägern wird ab 17.11.2008 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Dr.R., A-Stadt, beigeordnet.

Entscheidungstext anzeigen: