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LSG Bayern, Beschluss vom 01.07.2010 - 7 AS 342/10
Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit der Einholung eines ärztlichen Gutachtens beim Fehlen von Anhaltspunkten für Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung
Das Sozialgericht verstößt nicht gegen seine Amtsermittlungspflicht, wenn es kein ärztliches Gutachten mehr einholt, weil sich aus den eingeholten ärztlichen Befundberichten keine Anhaltspunkte für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 103
Vorinstanzen: SG München 26.03.2010 S 48 AS 646/08
I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts vom 26. März 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: