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LSG Bayern, Urteil vom 19.04.2018 - 10 AL 223/17
Arbeitslosengeld Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe Annahme einer besonderen Härte Wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe Grundgedanke der Sperrzeitregelung
1. Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist.
2. Die gesetzliche Regelung entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; vielmehr ist eine Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmen, wobei unverschuldete Rechtsirrtümer zu berücksichtigen sind.
3. Eine solche kann alleine im Ruhen oder der Höhe des Alg nicht gesehen werden.
4. Ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe kann nur dann angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Versicherten mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht hätte zugemutet werden können.
5. Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es nämlich, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Nürnberg 08.09.2017 19 AL 474/16
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.09.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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