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LSG Bayern, Urteil vom 30.06.2010 - 16 SB 22/07
Bildung des Gesamt-GdB im Schwerbehindertenrecht
Geringfügige Einzel-GdB führen regelmäßig nicht zu einer Höherbewertung des Ausgangs-GdB. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt, wie den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz zu entnehmen ist (Nr. 19 Abs. 4) dieses Erhöhungsverbot ausnahmslos, wenn die weiteren, nur geringfügigen Funktionsstörungen sich unabhängig voneinander in verschiedenen Lebensbereichen auswirken. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Landshut 19.12.2006 S 15 SB 90/01
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 19. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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