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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.07.2018 - 5 KR 293/17
Erstattung gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Tätigkeit in einer Rechtsanwaltssozietät während des juristischen Vorbereitungsdienstes Wirtschaftlicher Nutzen für den Ausbildenden Keine abstrakte Aufspaltung des Beschäftigungsverhältnisses
1. Ausbildungsbeschäftigungen ist zu eigen, dass sie der ausbildenden Stelle auch wirtschaftlichen Nutzen bringen können, ohne dass dies dem Sinn und Zweck der Ausbildung und dem rechtlichen Status des Auszubildenden entgegenstehen muss.
2. Eine abstrakte Aufspaltung des zum Zwecke der Ausbildung begründeten, diesem Zweck dienenden und auch inhaltlich von ihm geprägten Beschäftigungsverhältnisses ist nicht geboten, nur weil es gleichzeitig auch wirtschaftlich relevante Arbeitsleistungen enthält.
3. Auch wenn in Anerkennung des mit der Ausbildungsbeschäftigung verbundenen wirtschaftlichen Nutzens ohne zwingenden Rechtsgrund eine zusätzliche Vergütung gezahlt wird, ergibt sich nichts anderes.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Dortmund 13.03.2017 S 63 KR 336/15
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.03.2017 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2015 verurteilt, dem Kläger 1.220,70 EUR zuzüglich 4 % Zinsen aus 122,85 EUR ab dem 01.12.2014, aus weiteren 733,20 EUR ab 01.05.2015 und aus weiteren 364,65 EUR ab 01.02.2016 zu erstatten. Die Beklagte und die Beigeladenen zu 1 und 2 tragen die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: