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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2020 - 3 AS 133/19
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Widerspruchsbescheides zur Erstattung vorläufiger Leistungen nach endgültiger Leistungsfestsetzung
Ein Widerspruchsbescheid ist auch dann ausreichend inhaltlich bestimmt und lässt sich vorangegangenen Bescheiden zuordnen, wenn eine Aufteilung der Bedarfsgemeinschaft der Kläger in zwei Adressatengruppen erfolgt und bei der Benennung des Gegenstandes der Widersprüche ein klar erkennbarer Fehler unterlaufen ist.
Normenkette:
SGB II
,
SGG § 144 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Lübeck 29.05.2019 S 42 AS 241/17
Tenor
Die Berufungen der Kläger gegen die Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 29. Mai 2019 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für die Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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