SG Cottbus, Urteil vom 13.05.2009 - 14 AS 238/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Tilgungsraten für ein Darlehen als Einkommen; Wirksamkeit
eines Darlehensvertrages unter Verwandten
1. Ein Darlehen ist nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II zu werten, wenn die Darlehenszuwendungen während des Laufenden
Bezuges erfolgen und eine Rückzahlungsverpflichtung schon mit Abschluss des Darlehensvertrages bestanden hat.
2. Damit durch Zuwendungsgewährungen unter Verwandten nicht die Möglichkeit eines Leistungsmissbrauches entsteht ist es die
Aufgabe der Behörden und Gerichte dann bei diesen Verträgen die Wirksamkeit des Vertrages besonders eingehend zu prüfen. Hierzu
ist insbesondere darauf abzustellen, dass der Vertrag auch tatsächlich vollzogen wird, im Falle eines Darlehens also, dass
das Darlehen auch ausgezahlt wird und eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
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SGB II § 12 Abs. 1