Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 - 3 U 162/13
Stromschlag als Arbeitsunfall Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität Beweismaßstab
1. Für einen Arbeitsunfall ist im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
2. Hinsichtlich des Beweismaßstabes gilt für die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen bei der Tatsachenfeststellung, dass die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen sollen, im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen müssen.
3. Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit.
Normenkette:
SGB VII § 7 Abs. 1
, ,
SGB VII § 8 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Potsdam 23.04.2013 S 2 U 72/10
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 23. April 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 27. April 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Juni 2010 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Ereignis vom 02. Februar 2009 (Stromschlag der Versicherten A A) ein Arbeitsunfall war.
Die Beklagte wird dem Grunde nach verurteilt, dem Kläger Sterbegeld und Witwerrente zu gewähren.
2. Die Beklagte hat die dem Kläger entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: