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BSG, Urteil vom 01.07.2009 - 4 AS 77/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für den Ersatz bei einem Umzug zur Senkung der Kosten für Unterkunft zerstörter Möbel als Sonderbedarf
Die Ersatzbeschaffung ist der Erstausstattung einer Wohnung mit Einrichtungsgegenständen dann wertungsmäßig gleich zu setzen, wenn vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar geworden sind.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 3 S. 1
,
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 04.09.2008 L 13 AS 518/06 , SG Oldenburg 11.07.2006 S 45 AS 290/05
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. September 2008, das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 11. Juli 2006 sowie der Bescheid des Beklagten vom 21. März 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. April 2005 aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Erstausstattung ihrer Wohnung mit Bett und Schrank unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in allen Rechtszügen.

Entscheidungstext anzeigen: