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BSG, Beschluss vom 27.06.2019 - 5 R 101/18
Gewährung einer höheren Regelaltersrente Fehlinterpretation eines Berufungsbegehrens Hinwirken auf klare Klage- und Berufungsanträge Auslegung von Anträgen Beachtung des Meistbegünstigungsprinzips
1. Unklare Anträge müssen vom Gericht daraufhin untersucht werden, was gewollt ist, und vor allem bei nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten muss darauf hingewirkt werden, dass sachdienliche und klare Anträge gestellt werden.
2. Das mit der Klage bzw. der Berufung verfolgte Prozessziel ist bei nicht eindeutigen Anträgen im Wege der Auslegung festzustellen.
3. Dabei ist der wirkliche Wille zu erforschen und das Meistbegünstigungsprinzip, nach dem alles begehrt wird, was dem Kläger aufgrund des Sachverhalts rechtlich zusteht, ist zu beachten.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 123
,
SGG § 106 Abs. 1
,
SGG § 112 Abs. 2 S. 2
,
BGB § 133
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2017 L 18 R 1140/15 , SG Düsseldorf 01.09.2015 S 15 R 2221/11
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2017 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: