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BSG, Beschluss vom 25.04.2019 - 8 SO 86/18 B
Gewährung von Leistungen des ambulant betreuten Wohnens durch Schuldbeitritt Mehrfachbegründung einer Entscheidung des Berufungsgerichts Geltendmachung von Nichtzulassungsbeschwerdegründen
Bei Mehrfachbegründung einer Entscheidung des Berufungsgerichts muss im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden.
Normenkette:
SGB XII § 75 Abs. 4
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 18.10.2018 L 9 SO 203/16 , SG Köln 26.02.2016 S 27 SO 550/14
Die Beschwerden des Klägers und der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2018 werden als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt K., K., beizuordnen, wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: