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LSG Bayern, Beschluss vom 30.06.2009 - 14 R 771/08
Anerkennung von Versicherungszeiten in einer falschen Rentenauskunft; Unzulässigkeit der Fingierung von Versicherungsbeiträgen im Sozialrecht
Wirksame anrechenbare Versicherungsbeiträge setzen eine tatsächliche Entrichtung auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses voraus und damit ein tatsächliches Verhalten der beteiligten Vertragspartner des Arbeitsverhältnisses. Dieses kann nicht durch eine zulässige Amtshandlung ersetzt werden. Die Fingierung von Versicherungsbeiträgen ist im Sozialrecht nicht möglich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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Vorinstanzen: SG Landshut 18.06.2008 S 12 R 707/05
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 18. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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