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LSG Bayern, Urteil vom 30.06.2009 - 15 VG 17/05
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung; Beweislast und Nachweis eines tätlichen Angriffs bei erheblich divergierender Sachverhaltsschilderung
Antragsteller sind im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach § 15 KOV-VFG ausreichend geschützt, wenn Unterlagen nicht beschafft oder Beweise nicht ausreichend beigebracht werden können. Bei widersprüchlichen Angaben ist keine weitere Beweiserleichterung zu Gunsten von Antragstellern anzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
KOVVfG § 15
,
OEG § 1 Abs. 1 S. 1
,
OEG § 6 Abs. 3
Vorinstanzen: SG München 12.04.2005 S 30 VG 31/03
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12.04.2005 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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