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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2019 - 29 AS 625/18
Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung von Absatzbeträgen für Kosten einer Ausbildung als Stimmtherapeutin Notwendige Kosten zur Erzielung von Einkommen Vergleich SGB II und EStG
1. Im Sozialrecht wird durch § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II ein engerer Rahmen gesetzt als im Steuerrecht durch § 9 Abs. 1 S. 1 EStG.
2. Das Sozialrecht sieht die Notwendigkeit von Kosten zur "Erzielung des Einkommens" vor, während im Einkommensteuerrecht auf die "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" abstellt.
3. Im Sozialrecht sind nur "notwendige Ausgaben" privilegiert, während es im Steuerrecht ausreicht, wenn die Aufwendungen durch den Beruf des Steuerpflichtigen "veranlasst" sind.
Normenkette:
SGB II § 11b Abs. 1 Nr. 5
,
EStG § 9 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 12.03.2018 S 126 AS 13595/15
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. März 2018 geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für den Rechtsstreit nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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