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LSG Hamburg, Urteil vom 05.06.2019 - 4 SO 11/17
Erstattung von Aufwendungen Anderer in einem Eilfall nach dem SGB XII Anforderungen an einen Nothelferanspruch für den ersten Tag einer Krankenhausbehandlung
Der Tag der Kenntniserlangung durch den Träger der Sozialhilfe ist jedenfalls dann dem Sozialhilfeanspruch des Patienten zuzuordnen und nicht mehr im Rahmen des Nothelferanspruchs erstattungsfähig, wenn alle Rettungs- und Behandlungsmaßnahmen innerhalb der Dienstbereitschaft des Sozialhilfeträgers stattfanden und die Meldung des Hilfefalls vor oder unmittelbar mit der Aufnahme des Patienten erfolgt.
Normenkette:
SGB XII § 25 S. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg 14.12.2016 S 28 SO 312/16
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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