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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2019 - 16 KR 92/19
Anspruch auf Behandlungspflege in der gesetzlichen Krankenversicherung während eines stationären Aufenthalts
Ein Anspruch auf Behandlungspflege während eines stationären Aufenthalts kommt nur dann in Betracht, wenn das Krankenhaus aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles weder in der Lage ist, die gebotene Behandlungspflege des Versicherten zu leisten, noch dieser in eine Einrichtung verlegt werden kann, wo seine ausreichende Versorgung gewährleistet ist.
Normenkette:
SGB V § 37 Abs. 2 S. 1
,
SGB V § 39 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Detmold 02.01.2019 S 3 KR 2383/18 ER
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 02.01.2019 geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: