Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.05.2018 - 9 AL 61/16
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Weiterbildung Erforderlichkeit der regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen der Weiterbildung nach § 144 Abs. 1 SGB III
Der geförderte Teilnehmer an Maßnahmen der Weiterbildung nach § 144 Abs. 1 SGB III muss an nach dem Maßnahmekonzept für ihn vorgesehenen Unterrichtseinheiten regelmäßig teilnehmen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten. Schon eine unregelmäßige Teilnahme steht einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme gleich. Bricht der Teilnehmer die Maßnahme vorzeitig ab, entfällt sein Anspruch auf die weitere Übernahme von Weiterbildungskosten.
Normenkette: , , ,
SGB III § 144 Abs. 1
,
SGB III § 330 Abs. 3
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Köln 25.02.2016 S 31 AL 408/13
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.02.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: