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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2009 - 5 AS 97/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; zeitweise Bedarfsgemeinschaft bei der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen getrennt lebenden Kind
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Einem Haushalt kann auch derjenige angehören, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit in einem nicht unerheblichen Umfang ein Elternteil besucht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 2
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4
,
SGG § 73a
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Berlin 09.12.2008 S 104 AS 25270/08
Auf die Beschwerde des Klägers wird ihm unter Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Berlin vom 09. Dezember 2008 für das Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H ab dem 05. September 2008 gewährt.

Entscheidungstext anzeigen: