SG Berlin, Urteil vom 10.11.2010 - 128 AS 33271/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; einstweiliger Rechtsschutz bei Leistungsversagung wegen fehlender Mitwirkung
Da Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Versagungsbescheide keine aufschiebende Wirkung haben, ist in diesen Fällen neben
dem Rechtsbehelf des §
86b Abs.
1 S. 1 Nr.
2 SGG auch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §
86b Abs.
2 SGG statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 39 Nr. 1
,
SGB II § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
,
SGB II § 7
,
,