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BSG, Beschluss vom 03.04.2015 - 12 KR 93/13 B
Höhe von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung Subsumtionsrüge Richtigkeit der Berufungsentscheidung im Einzelfall Umfang des Gehörsanspruchs
1. Mit dem Vortrag: "Liegt in der bloßen Übersendung von Unterlagen, wie z.B. einem Steuerbescheid, ein konkludenter Antrag auf eine Ermäßigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei bestehendem Antragserfordernis auf Grund einer Satzung?" wird keine Rechtsfrage, sondern lediglich eine Subsumtionsfrage bezeichnet.
2. Die Frage der Richtigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts eröffnet indes die Zulassung der Revision nicht und kann daher von vornherein nicht rügefähiger Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde sein.
3. Auch das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör gibt einem Beteiligten keinen Anspruch darauf, mit seinem Vorbringen auch in der Sache Erfolg zu haben, letztlich also "erhört" zu werden.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Hessen 26.09.2013 L 8 KR 357/11 , SG Wiesbaden S 2 KR 268/09
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. September 2013 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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