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BSG, Urteil vom 23.06.2015 - 1 KR 23/14
Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruch auf eine weitere Aufwandspauschale nach Abrechnungsprüfung einer Fallzusammenführung
Anspruch auf Zahlung einer einzigen Aufwandspauschale von 100 Euro wegen Auffälligkeitsprüfung ohne Rechnungsminderung besteht unabhängig von der Zahl der in die Prüfung einzubeziehenden Abrechnungen, wenn nach dem Prüfauftrag nur eine Abrechnungsprüfung zu erfolgen hat.
Normenkette:
SGB V § 275 Abs. 1c S. 3
Vorinstanzen: LSG Hamburg 21.11.2013 L 1 KR 28/13 , SG Hamburg 29.03.2012 S 35 KR 379/11
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 21. November 2013 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 29. März 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 100 Euro festgesetzt.

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