Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 30.04.2019 - 9 EG 44/18
Berechnungsweise für einen Elterngeldanspruch Berücksichtigung von Provisionen bei der Elterngeldberechnung Fortlaufende Zahlung Spezifische Zweckbestimmung einer Zahlung
1. Die Begriffe laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge sind abstrakt definitorisch abzugrenzen.
2. Das entscheidende Abgrenzungskriterium ist die Eigenschaft einer Zahlung als "fortlaufend".
3. Fortlaufend ist eine Zahlung im Wesentlichen nur dann, wenn diese im regulären, dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden Zahlungsturnus erfolgt.
4. Allein die Zahlungsweise im regulären Turnus macht Zuflüsse aber noch nicht automatisch zu laufendem Arbeitslohn; neben dem Begriff der fortlaufenden Zahlung existiert für das Vorliegen von laufendem Arbeitslohn ein kumulatives Erfordernis einer spezifischen Zweckbestimmung der Zahlungen.
Normenkette:
BEEG § 2c Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG München 19.10.2018 S 49 EG 14/17
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: