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BSG, Beschluss vom 26.03.2019 - 10 EG 15/18 B
Elterngeld unter Berücksichtigung von Arbeitslosengeld Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Formgerechte Darlegung einer Verfassungsverletzung Fehlende Analogiefähigkeit der Vorschriften über die Verschiebung des Bemessungszeitraums im Elterngeldrecht
1. Zur formgerechten Darlegung einer Verfassungsverletzung reicht die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze nicht aus; es muss vielmehr unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und ggf. des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen in substantieller Argumentation dargestellt werden, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll.
2. Die gesetzlichen Vorschriften über die Verschiebung des Bemessungszeitraums im Elterngeldrecht sind nicht analogiefähig.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 31.07.2018 L 9 EG 18/17 , SG Landshut 30.05.2017 S 9 EG 5/15
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Juli 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: