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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2014 - 14 AS 1569/14
Örtliche Zuständigkeit im Grundsicherungsrecht Zuständigkeitsproblem bei Aufenthaltsbeschränkungen für Ausländer auf bestimmtes Bundesland bzw. örtlich begrenzten Raum
Ausländer, deren Aufenthalt nach ausländerrechtlichen Bestimmungen durch eine Wohnsitzauflage auf einen bestimmten Teil des Bundesgebiets beschränkt ist, die sich aber tatsächlich ohne Billigung der Ausländerbehörde an einem anderen Ort aufhalten und auch dort bleiben wollen, können dort - im Einklang mit der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht i.S.v. § 30 SGB I, § 36 SGB II wirksam begründen (streitig).
Fundstellen: NZS 2014, 753
Normenkette: ,
SGB II § 36
,
SGB II § 7 Abs. 4a
Vorinstanzen: SG Berlin 02.06.2014 S 61 AS 12999/14 ER
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 2. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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