LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2015 - 7 SB 92/13
Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei einem Schlaf-Apnoe-Syndrom
Sofern bei einer psychischen Erkrankung bereits die psychischen Folgen des Schlafapnoesyndroms (verstärkte Angst- und Panikattacken, Verstärkung der Ein- und Durchschlafstörungen) und des Hypogonadismus (Verstärkung der Angst aufgrund von Selbstunsicherheit und Selbstzweifeln) berücksichtigt werden, können diese nicht nochmals im Funktionssystem Lunge bzw Geschlechtsapparat bewertet werden.
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 3 S. 1
,
VersMedV § 2
,
VersMedV Anlage Teil A Nr. 2 Buchst. i
,
VersMedV Anlage Teil A Nr. 3
,
VersMedV Anlage Teil B Nr. 1 Buchst. a
,
VersMedV Anlage Teil B Nr. 13.2
,
VersMedV Anlage Teil B Nr. 3.7
,
VersMedV Anlage Teil B Nr. 8.7
Vorinstanzen: SG Halle 26.09.2013 S 30 SB 284/11
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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