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BSG, Urteil vom 17.02.2016 - 4 AS 2/15
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Kein eigener Anspruch eines Kindes auf Leistungen für Unterkunft und Heizung während des Umgangs mit dem Vater
Höhere Wohnkosten, die einem umgangsberechtigten Elternteil wegen der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Kind entstehen (hier: Kosten für eine größere Wohnung), stellen einen zusätzlichen Bedarf dieses Elternteils dar und sind nicht dem Wohnbedarf des Kindes zuzurechnen, wenn dieses seinen Lebensmittelpunkt bei dem anderen Elternteil hat.
Fundstellen: FamRZ 2016, 904, NJW 2016, 10, NZS 2016, 592
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3
,
SGB II § 27
Vorinstanzen: LSG Sachsen 15.01.2015 L 2 AS 161/11 , SG Leipzig 10.02.2011 S 25 AS 2636/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: