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BSG, Urteil vom 27.10.2009 - 1 KR 12/09
Umlagepflicht nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung; Verfassungsmäßigkeit und Zulässigkeit der Satzungsregelung einer Krankenkasse vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes
1. Für die Feststellung, dass ein Arbeitgeber am Verfahren des Ausgleichs von Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall teilnimmt, ist es ohne Belang, dass Satzungsregelungen dazu bereits vor Verkündung ihrer gesetzlichen Grundlage beschlossen wurden.
2. Arbeitgeber sind in sozialgerichtlichen Streitigkeiten über ihre Umlagepflicht nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz als "Versicherte" kostenprivilegiert.
Fundstellen: NZA-RR 2010, 368
Normenkette:
AufAG § 3
,
AufAG § 7
,
GG Art. 20 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Lübeck 17.02.2009 S 8 KR 573/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 17. Februar 2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung geändert und die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes aufgehoben wird.
Kosten des Klageverfahrens und des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: