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BSG, Beschluss vom 09.02.2015 - 9 V 5/15 B
Unzulässiges Ablehnungsgesuch Rechtsmissbräuchliche Ablehnung aller Richter eines Gerichts
1. Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn es rechtsmissbräuchlich ist.
2. Die pauschale Ablehnung aller Richter des Bundessozialgerichts, ohne konkrete Befangenheitsgründe vorzubringen, die sich individuell auf einen bestimmten Richter beziehen, ist rechtsmissbräuchlich.
Normenkette:
SGG § 60
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 11.12.2014 L 13 VK 56/14 , SG Berlin S 46 VK 76/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2014 wird als unzulässig verworfen.
Das Ablehnungsgesuch des Klägers und der Antrag, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden, werden als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: