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BSG, Urteil vom 18.05.2006 - V 2/05
Zulässigkeit der Revision bei selbstständigen Streitteilen, Beweislastumkehr im sozialen Entschädigungsrecht
1. Die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision ist für jeden durch einen abgrenzbaren Sachverhalt bestimmten Teil gesondert zu prüfen, wenn ein auf Anerkennung von Schädigungsfolgen gerichteter Versorgungsanspruch auf mehrere unterschiedliche Vorgänge gestützt wird.
2. Wenn im sozialen Entschädigungsrecht bei der Musterung ein Wirbelsäulenleiden übersehen worden ist, dass sich möglicherweise in Folge von Wehrdienstbelastungen verschlimmert hat, so kommt eine Beweislastumkehr wie in Arzthaftpflichtprozessen auch dann nicht zum Tragen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 1
,
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 103 § 128 Abs. 2 § 62
Vorinstanzen: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - L 7 V 47/00 - 09.10.2003 , SG Köln 19.09.2000 S 17 V 344/98

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