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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2015 - 1 AS 5146/13
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Unterkunft und Heizung als Leistung für Auszubildende
Die Gewährung eines Zuschusses nach § 27 Abs. 3 SGB II an einen Auszubildenden scheidet aus, wenn der ungedeckte Unterkunftsbedarf, der nach dem SGB II zu ermitteln ist, die Differenz zwischen dem abstrakten Unterkunftsbedarf nach dem SGB II und dem in der Berufsausbildungsbeihilfe abstrakt enthaltenen Unterkunftsbedarf nicht übersteigt.
Fundstellen: NZS 2015, 394
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 27 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Mannheim 25.10.2013 S 6 AS 1682/13
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25.10.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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