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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2022 - 1 U 377/21
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Beweiserleichterung bei einem nicht beobachteten tödlichen Unfall – hier dem Sturz aus einer Lkw-Fahrerkabine
1. Bei einem nicht beobachteten tödlichen Unfall während der Arbeit greift eine Beweiserleichterung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls auch dann ein, wenn der Versicherte zwar noch Angaben zum Hergang hat machen können, diese aber infolge einer ärztlich bestätigten Amnesie nicht belastbar sind.
2. In einem solchen Fall kann ein Sturz aus einer Lkw-Fahrerkabine und damit ein Arbeitsunfall schon dann festgestellt werden, wenn nach den Angaben der behandelnden Ärzte und einem pathologischen Gutachten die Schwere und das Muster der Verletzungen für einen Sturz aus größerer Höhe sprechen und der Versicherte neben dem Lkw unterhalb der Fahrertür aufgefunden worden ist.
3. Steht ein Sturz von einem Arbeitsgerät aus größerer Höhe fest, so hängt die Feststellung eines Arbeitsunfalls nicht davon ab, welche weitere, ggfs. auch innere Ursache der Sturz hatte.
Normenkette:
SGB VII § 7 Abs. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 23.10.2020 S 10 U 3504/19
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichtes Stuttgart vom 23. Oktober 2020 sowie des Bescheides vom 22. März 2019 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 17. Juli 2019 verurteilt, den Klägern in Folge des Todes des Versicherten dem Grunde nach Halbwaisenrenten zu gewähren
Die Beklagte hat den Klägern die außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: