LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2008 - 5 KR 2013/07
Anspruch auf einen Rollfiets mit Elektro-Hilfsantrieb als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn eine regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebten Verbesserungen
der körperlichen und seelischen Verfassung eines Behinderten erreichen kann, so ist ein elektrisch betriebener Rollfiets nicht
erforderlich, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern. Sein Einsatz überschreitet die Grenzen der medizinischen Rehabilitation
und ist dem Bereich der sozialen Rehabilitation zuzuordnen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 14.04.2005 S 3 KR 2429/04