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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2015 - 6 VS 4569/14
Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung eines Rettungssanitäters
1. Bei einem Rettungssanitäter, der direkt nicht an Leib und Leben bedroht war, liegt das nach ICD-10 und DSM-IV notwendige Traumakiterium für eine PTBS nicht vor.
2. Zur Feststellung einer PTBS ermangelt es der DSM-5 an der erforderlichen Validität, um die exakte psychische Diagnose nachvollziehbar zu machen.
3. Am Vermeidungsverhalten fehlt es, wenn sich der Kläger ständig medial mit dem Krieg in Afganistan auseinandersetzt und einen Verlängerungsantrag für den dortigen Einsatz gestellt hat.
Normenkette:
BVG § 30
,
SVG § 81
,
SVG § 88
Vorinstanzen: SG Heilbronn 12.09.2014 S 2 VS 1982/12
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 12. September 2014 aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, ab dem 1. April 2010 einen höheren Grad der Schädigung als 30 festzustellen und die Klage insoweit abgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger ein Drittel seiner außergerichtlichen Kosten beider Instanzen zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: