LSG Bayern, Urteil vom 18.05.2006 - 11 AS 117/05
Ansprüche nach dem BSHG nach dem Außerkrafttreten, Beteiligtenfähigkeit eines kommunalen Trägers nach dem SGB II
1. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich das SGB II oder das SGB XII, die eine dem BSHG vergleichbare Leistung nicht mehr vorsehen, auf vorausgehende Bewilligungszeiträume erstrecken sollen.
2. Bei Zuständigkeit der Sozialgerichte für die Entscheidung über Sozialhilfesachen ab dem 1.1.2005 kommt keine denkbare Verurteilung
des Sozialhilfeträgers in analoger Anwendung des §
75 Abs
5 SGG in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BSHG § 21 Abs. 1 § 21 Abs. 1a Nr. 5
,
SGB II § 6a Abs. 6 § 6b Abs. 1 S. 2
,
,
SozhiEinOG
Vorinstanzen: SG Nürnberg 09.11.2005 S 13 AS 98/05