LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.11.2008 - 15 B 265/08
Statthaftigkeit der Beschwerde, Ermittlung des Beschwerdewertes bei Streit über Schulkosten
Die Begrenzung des §
144 SGG lässt sich nicht dadurch umgehen, dass künftiger, der Höhe nach ungewisser Bedarf für das nächste Schuljahr in die Berechnung
des Beschwerdewertes einbezogen wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 73
,
SGB II § 23
,
,
,
Vorinstanzen: SG Berlin 28.10.2008 S 47 SO 2843/08 ER