Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2010 - 5 AS 1325/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Voraussetzungen für die Gewährung eines Darlehens bei Mietschulden
Von einer gerechtfertigten Schuldenübernahme kann regelmäßig nur dann die Rede sein, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand mit Zahlungen auf unterkunftsbezogene Kosten (Miete, Gas- und Stromkosten) geraten ist, die Notlage für die Existenz des Leistungsberechtigten bedrohlich ist und die Schulden nicht aus eigener Kraft getilgt werden können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 2
,
SGB II § 22 Abs. 5
,
SGB II § 3 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 21.06.2010 S 191 AS 15846/10 ER
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: