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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2010 - 7 KA 87/09
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Einordnung der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
Die Annahme, allein der Regelungszusammenhang des Vertragsarztrechts bringe praktisch die besondere Schwierigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG mit sich, ist nicht tragfähig; bei der Einordnung, ob die rechtliche Schwierigkeit durchschnittlich bzw. über- oder unterdurchschnittlich ist, ist es nicht angebracht, nach einzelnen Rechtsgebieten bzw. Teilrechtsgebieten zu differenzieren. Abzustellen ist vielmehr in jedem Rechtsgebiet auf den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RVG § 14 Abs. 1
, ,
SGB X § 63
Vorinstanzen: SG Berlin 28.05.2009 S 71 KA 551/07
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 28. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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