LSG Chemnitz, Beschluss vom 27.07.2006 - 3 B 300/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Fahrtkosten für Ausübung eines Umgangsrechts bei Scheitern des Umgangs
Auf die Beschwerde des Trägers der Grundsicherung ist eine einstweilige Anordnung, mit der Fahrtkosten zur Ausübung des elterlichen
Umgangsrechts mit einem Kind als monatliche Vorausleistung nach dem SGB II gewährt wurden, aufzuheben, wenn sich nachträglich
herausstellt, dass tatsächlich kein Umgang mit dem Kind stattgefunden hat. Es kommt nicht darauf an, weshalb der Umgang gescheitert
ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 2 § 48 Abs. 1 S. 2 § 50
,
SGB II § 23 Abs. 1 S. 1 § 41 Abs. 1 S. 4
,
,
Vorinstanzen: SG Dresden 08.11.2005 S 6 AS 1096/05 ER