LSG Chemnitz, Urteil vom 30.04.2008 - 1 AL 141/07
Berechnung des Anspruchs auf Insolvenzgeld, Ende des Insolvenzgeld-Zeitraums bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber, auch bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen im Sinne des §
141 Abs.
1 SGB III, endet der Insolvenzgeld-Zeitraum mit dem letzten Tag des letzten Arbeitsverhältnisses, sofern das Insolvenzereignis erst
danach eintritt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Leipzig 06.06.2007 S 14 AL 1070/04