LSG Hessen, Urteil vom 24.02.2009 - 1 KR 249/08
Sozialversicherungspflicht; abhängige Beschäftigung eines LKW-Fahrers; Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit
Stellt ein Lkw-Fahrer nur seine Arbeitskraft zur Verfügung, so ist er regelmäßig abhängig beschäftigt. Auch wenn er die Möglichkeit hat, konkrete Angebote abzulehnen, wird er nicht zum selbstständig Tätigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Gießen 04.09.2006 S 17 RA 282/04
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 4. September 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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