LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.07.2007 - 2 R 85/07
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung von Betriebsrentenansprüchen als Hinzuverdienst
Nur wenn und soweit Betriebsrentenansprüche erst mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen, werden
sie von der Regelung des § 143a
SGB III erfasst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
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Vorinstanzen: SG Bremen 09.11.2006 S 23 RI 280/02