LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2007 - 9 AS 27/07
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung und Divergenz, Übernahme
der tatsächlichen Haushaltsenergieaufwendungen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung wegen Divergenz oder wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
wird durch die Rechtsauffassung, dass Aufwendungen für Haushaltsenergie in Gestalt der Kosten für die Warmwasserbereitung
bei verfassungskonformer Auslegung von § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1 SGB II gesondert zu erstatten seien, nicht ausreichend begründet.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 20 Abs. 1 § 22 Abs. 1 S. 1
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Vorinstanzen: SG Hannover 20.04.2007 S 45 AS 1066/06