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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2008 - 13 VU 1/04
Anspruch auf Geschädigtenversorgung nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, psychische Beschwerden als Folge von rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahmen der Organe der ehemaligen DDR
1. Einen Versorgungsanspruch nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz in Verbindung mit dem BVG können auch Zersetzungsmaßnahmen der Stasi in der ehemaligen DDR begründen.
2. Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Schadensereignis und dem Gesundheitsschaden muss auch bei psychischen Gesundheitsstörungen, die Jahre später aus Verbitterung über fehlgeschlagene Vermögensbereinigungsverfahren in der Bundesrepublik auftreten, hinreichend wahrscheinlich sein. Dabei reicht ein zeitlich-historischer Zusammenhang zwischen den Zersetzungsmaßnahmen und dem in der Bundesrepublik fehlgeschlagenen Rückgabeverlangen bezüglich eines Grundstücks, das zur Erlangung der Erlaubnis zur Ausreise aus der DDR verkauft wurde, nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: ZMR 2009, 49
Normenkette:
VwRehaG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Bremen 08.03.2004 S 28 VU 18/00