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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 - 8 SO 177/15 B ER
Eilrechtsschutz um die vorläufige Kostenübernahme einer Kleinkindbetreuung Schwere Nahrungsmittelallergie als Behinderung Wesentlichkeit einer Behinderung Offener Leistungstatbestand
1. Die Prüfung der Wesentlichkeit einer Behinderung ist wertend auszurichten an den Auswirkungen für die Eingliederung in der Gesellschaft; nicht ein Funktionsdefizit, sondern die Auswirkung der Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit ist maßgebend.
2. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und § 55 Abs. 2 SGB IX beinhalten, wie das Wort "insbesondere" zeigt, einen lediglich beispielhaften, offenen Leistungstatbestand, nach dem auch andere, nicht ausdrücklich in § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII oder § 55 Abs. 2 SGB IX genannte Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet und erforderlich sind, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
3. Auch wenn es sich nicht um heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder handelt, können Leistungen für den Einsatz eines Integrationshelfers zum Zwecke des Kindergartenbesuchs gleichwohl über die "Auffangnorm" des § 55 Abs. 2 SGB IX beansprucht werden.
Fundstellen: NZS 2015, 8
Normenkette:
SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1
,
SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1
,
SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1
,
SGB IX § 55 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Stade 03.06.2015 S 33 SO 10/15 ER
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Eilrechtsschutz versagende Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 3. Juni 2015 aufgehoben. Der Antragsgegner zu 1. wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kosten für eine persönliche Assistenz für den Besuch des Antragstellers der Kindertagesstätte D., E.-F., in einem Wochenumfang von 20 Stunden vorläufig bis zur Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers gegen den Ablehnungsbescheid des Antragsgegners zu 1. vom 9. Januar 2015, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2015, zu übernehmen.
Der Antragsgegner zu 1. hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.
Weitere Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: