LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2009 - 9 U 41/06
Unfallversicherungsschutz von Kindern in Tageseinrichtungen in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Nahrungsaufnahme
Vom unfallversicherungsrechtlichen Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen wird insbesondere auch die Einnahme von Mahlzeiten umfasst. Dabei sind keine Differenzierungen nach dem Alter der Kinder vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2010, 50
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a
,
SGB VIII § 22
Vorinstanzen: SG Hannover 11.11.2006 S 36 U 454/04
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 11. Januar 2006 wird zurückgewiesen.
Die Berufungsklägerin hat dem Berufungsbeklagten seine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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