Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2014 - 10 SB 382/14
Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs aG ("außergewöhnliche Gehbehinderung") im Wege der einstweiligen Anordnung Fortwährende Verweigerung einer gutachterlichen Untersuchung und demzufolge ein Fehlen tragfähiger, gutachterlicher Feststellungen zum tatsächlichen Gesundheitszustand des Antragstellers
Verweigert der Antragsteller aus überwiegend nicht nachvollziehbaren Gründen die gutachterliche Untersuchung seines Gesundheitszustandes und liegen keine medizinischen Stellungnahmen vor, die die Feststellungen der Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichs "aG" stützen würden, liegt eine Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs nicht vor.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2
,
ZPO § 920 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Gelsenkirchen S 15 SB 796/13
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: