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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2018 - 13 VG 26/14
Anspruch auf Opferentschädigung wegen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit Anforderungen an die Beweiserhebung durch psychiatrische Gutachten
Der Sachverständige übernimmt einen Teil der allgemeinen Beweiserhebung und Beweiswürdigung, welche nicht in seinen Kompetenzbereich fällt, wenn die entsprechende Beweisanordnung des Gerichts keine konkreten Vorgaben enthält, welche Umstände zur Anknüpfung bzgl. einer angeschuldigten Tat im Gutachten zugrunde zu legen sind und das Gutachten sich allein auf vom Gutachter selbst getroffene nichtmedizinische Feststellungen bezieht.
Normenkette:
OEG § 1 Abs. 1
,
KVVfG § 15
,
SGG § 106
,
SGG § 118 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 202
,
ZPO § 404a Abs. 3
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 21.01.2014 1 VG 18/11
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.01.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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